26C3 - 26C3 1.15
26th Chaos Communication Congress
Here be dragons
Referenten | |
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Dominik Boecker |
Programm | |
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Tag | Day 1 - 2009-12-27 |
Raum | Saal2 |
Beginn | 12:45 |
Dauer | 01:00 |
Info | |
ID | 3674 |
Veranstaltungstyp | Vortrag |
Track | Society |
Sprache der Veranstaltung | deutsch |
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Der Hackerparagraph beim Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 18. Mai 2009 drei gegen den Hackerparagraphen (§§ 202c i.V.m. 202a StGB) gerichtete Verfassungsbeschwerden als unzulässig verworfen. In dem ablehnenden Beschluss wird allerdings eine ausführliche Begründung für diese Entscheidung gegeben.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. Doch wie viel Licht hat die Begründung dieser Entscheidung tatsächlich gebracht und worauf sollte man in der Praxis achten, wenn man mit potentiell zum Hacking geeigneter Software hantiert?