29C3 - Version 1.9

F/a{hr-p).l//a,n
2.9/C-3

Referenten
Reto Mantz
Programm
Tag Day 2 - 2012-12-28
Raum Saal 6
Beginn 16:00
Dauer 01:00
Info
ID 5164
Veranstaltungstyp Vortrag
Sprache der Veranstaltung deutsch
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Sharing Access – Risiken beim Betrieb offener (WLAN-)Netze

Stand gestern, heute und morgen

Der Betrieb von WLAN-Funk-Netzen und auch von offenen oder freien Netzen ist heute weit verbreitet und Teil der Diskussion um die "Cultures of Sharing". Der Vortrag soll die Grundlagen der Haftung für offene Netze und die Entwicklung der Rechtsprechung vom Landgericht Hamburg ("gestern") zum BGH-Urteil "Sommer unseres Lebens" und den Einfluss aktueller Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesgerichtshofs und der Instanzgerichte darstellen ("heute"). Ein Ausblick auf die Folgen dieser neuen, teilweise abweichenden Rechtsprechung und auf die Gesetzesinitiativen der SPD und der Linken ("morgen") soll den Vortrag abrunden.

Der Betrieb von WLAN-Funk-Netzen ist heute Realität in praktisch jedem Haushalt. Ein sich früh zeigendes Phänomen davon sind sogenannte freie oder offene Netze, bei denen der Zugang zum Netz und zum Internet geteilt wird. Dabei spielten unterschiedliche Motivationen eine Rolle. Immer wichtiger geworden ist aber der Gesichtpunkts des Teilens der Zugangs. "Sharing Access" oder die Überwindung des "Digital Divide" sind daher Schlagworte, die in der aktuellen Diskussion über die "Cultures of Sharing" immer wichtiger werden.

In Deutschland wird spätestens seit dem Urteil des Landgerichts Hamburg aus dem Jahre 2006 über die rechtlichen Folgen des Betriebs eines offenen Netzes diskutiert. Das Stichwort "Störerhaftung", das vorher vermutlich praktisch unbekannt war, hat es unter dem Stichwort "Cafe schließen WLANs wegen Störerhaftung" in die Top-Medien geschafft. Der Vortrag soll die Voraussetzungen der Störerhaftung und die Folgen darstellen, aber auch mögliche Handlungsanweisungen geben, die den "sicheren" Betrieb eines (offenen) Funknetzes ermöglichen sollen.

Die Rechtsprechung hat seit dem Jahre 2006 einige Wendungen genommen, die zuletzt in der Entscheidung des Bundesgerichtshof "Sommer unseres Lebens" 2010 ihren (vorläufigen) Höhepunkt gefunden haben. Nach einer kurzen Darstellung dieser Entscheidung soll der Vortrag aufzeigen, welchen Einfluss die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesgerichtshofs und der Instanzgerichte haben und einen entsprechenden Ausblick geben.

Als Folge der öffentlichen Diskussion sind mittlerweile verschiedene Gesetzgebungsinitiativen (der SPD und der Linken (basierend auf einem Entwurf des Digitale Gesellschaft e.V.)) angestoßen worden. Diese sollen dargestellt, bewertet und in einen Kontext mit der zuvor aufgezeigten Rechtsprechung gesetzt werden.

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