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Whistleblowing

Whistleblower-Netzwerk

Guido Strack war nach dem Studium der Rechts- und Politikwissenschaften in Trier als Jurist zunächst beim Bundeswirtschaftsministerium in Bonn tätig. Von 1995 - 2005 war er Beamter bei der EU-Kommission in Luxemburg. Dort machte er das Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) auf Unregelmäßigkeiten in seiner Dienststelle aufmerksam.

OLAF leitete auch eine Untersuchung ein, stellte diese aber nach 1 1/2 Jahren ohne Ergebnis ein. Der Europäische Ombudsmann stellte hierbei ein Fehlverhalten von OLAF fest (Az: 140/2004/PB). Guido Strack erhob daraufhin Klage bei Europäischen Gericht 1. Instanz, um die Unrechtmäßigkeit dieser Einstellung feststellen zu lassen. Trotz der im Beamtenstatut vorgesehen Whistleblowerschutzbestimmung haben das EuG (T-4/05) und der EuGH (C-237/06P) ihm aber das Recht auf Überprüfung der Einstellungsentscheidung abgesprochen.

In der Folge seines Whistleblowings ist Guido Strack mittlerweile aus dem aktiven Dienst ausgeschieden. Er hat weitere Klagen vor den Gerichten der Europäischen Gemeinschaften angestrengt, in denen z.B. auch die Rechtswidrigkeit seiner Beurteilung (T-85/04) und seiner Nichtbeförderung (T-394/04) festgestellt wurden. Zahlreiche weitere Klagen sind derzeit noch anhängig. Außerdem gibt es zur Zeit, neben der o.g., sechs weitere Entscheidungen des Europäischen Ombudsmanns in denen dieser Fehlverhalten der Europäischen Kommission feststellte (Az: 1434/2004/PB, 3402/2004/PB, 144/2005/PB, 3002/2005/PB, 429/2007/PB und 672/2007/(WP)PB).

Nach seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst hat Guido Strack im Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsjurist an der Universität Köln den Magister des Wirtschaftsrechts (LL.M. oec.) erworben und beim Friedensbildungswerk Köln eine Ausbildung zum Mediator abgeschlossen. Er setzt sich im Whistleblower-Netzwerk für effektiven Whistleblowerschutz ein.

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