23C3 - 1.5
23rd Chaos Communication Congress
Who can you trust?
Referenten | |
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Peter Voigt |
Programm | |
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Tag | 1 |
Raum | Saal 1 |
Beginn | 11:30 |
Dauer | 01:00 |
Info | |
ID | 1680 |
Veranstaltungstyp | Vortrag |
Track | Society |
Sprache | deutsch |
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Das neue gesetzliche Verbot des Hackings
Praktische Auswirkungen des neuen Strafrechtes, das in wenigen Monaten in Kraft treten wird
Entwickler, Administratoren und gewisse Internet-Nutzer treffen die Auswirkungen eines aktuellen Gesetzesvorhabens auf dem kaltem Fuß. Eine ganze Klasse von Systemwerkzeugen, die "Hackertools", soll verboten werden.
Das Bundeskabinett hat im September 2006 den “Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität” beschlossen. Das Gesetz soll bereits Mitte März 2007 in Kraft treten.
Das neue Gesetz erweitert die Strafbarkeit dessen, was umgangsprachlich als Hacken bezeichnet wird. Existierende Straftatbestände werden ausgeweitet, neue Straftatbestände geschaffen. Nicht nur das Entwickeln und Verbreiten, sondern auch das bloße Sich-Verschaffen soll unter Strafe gestellt werden. Es werden neue Vorgehensweisen notwendig, um rechtliche Risiken zu begrenzen. Ein ganz neue Qualität kommt durch das Verbot gewisser Vorfeld-Handlungen ins Spiel.
Neuerdings wird das Entwickeln, Verbreiten oder auch nur Sich-Verschaffen sog. Hacker-Tools unter Strafe gestellt. Systementwickler, Administratoren und Internet-Nutzer müssen umdenken. Zukünftig wird es zwei Arten von Software geben. Schon der bloße Kontakt mit Hacker-Tools kann künftig strafrechtliche Folgen hervorrufen. Betroffen ist jede Phase aus dem Lebenszyklus solcher Software.
Worauf die Beteiligen achten sollten, um strafrechtlichen Risiken ausweichen und Schutzvorkehrungen treffen zu können, schildert der Vortrag. Dabei beschränkt sich der Blick nicht auf das strafrechtliche Risiko, sondern benennt weitere rechtliche Folgen, die leicht übersehen werden.
Erste Stellungnahmen der Interessenverbände zur grundsätzlichen Problematik des Gesetzesentwurfes liegen bereits vor. Bis zum Jahresende wird die öffentliche Erörterung voranschreiten. Deshalb streift dieser Vortrag Grundsatzfragen nur am Rande. Der Vortrag knüpft inhaltlich an das an, was auf dem 22C3 über die Cybercrime Convention berichtet wurde. Im Vordergrund dieses Vortrages stehen die Auswirkungen des Gesetzesentwurfes auf die Praxis.
Juristische Kenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Der Vortrag wendet sich nicht an Juristen, sondern an Entwickler, Administratoren und gewisse Internetnutzer.