23C3 - 1.5

23rd Chaos Communication Congress
Who can you trust?

Referenten
Udo Vetter
Programm
Tag 3
Raum Saal 3
Beginn 21:45
Dauer 01:00
Info
ID 1346
Veranstaltungstyp Vortrag
Track Society
Sprache deutsch
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Sie haben das Recht zu schweigen

Durchsuchung, Beschlagnahme, Vernehmung - Strategien für den Umgang mit Polizei und Staatsanwalt

Wer online lebt und arbeitet, tut dies unter den Augen der Strafverfolger. Der Vortrag schildert, wie Durchsuchungen, Vernehmungen und Ermittlungsverfahren ablaufen. Er erklärt, wie man sich gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft richtig verhält.

"Sie haben das Recht zu schweigen"

Server beschlagnahmt. Firma durchsucht. Filesharer angeklagt. Meldungen über strafprozessuale Maßnahmen gegen User gehören längst zum Alltag. Internet und EDV sind für die Ermittlungsbehörden kein unbekanntes Terrain mehr. Equipment, Manpower und Knowledge reichen in Deutschland längst aus, um effektiv jedem Tatverdacht nachzugehen.

Für Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse reicht Richtern häufig ein Anfangsverdacht. Das kann auch eine haltlose, anonyme Anzeige sein. Im Computerbereich hat das für den User regelmäßig fatale Folgen. Die Fahnder kassieren seine gesamte Hardware und den greifbaren Datenbestand. Sie bemühen sich nach Kräften, an Passworte für externe Dienste zu kommen.

Während der Privatmann sich ins Internetcafé rettet, lösen solche Zugriffe für Firmen oftmals eine existenzielle Krise aus. Mit panischen Reaktionen, psychologisch ungeschicktem Verhalten, gar keinen (oder falschen) juristischen Schritten kann jeder Betroffene die Sache noch viel schlimmer machen.

Der Vortrag zeigt, welche Rechte Betroffene haben und wie sie das Beste aus der Situation machen.

I. Die Durchsuchung

Fahnder kommen immer ungelegen. Umso wichtiger ist, einen kühlen Kopf zu bewahren und seine Rechte zu kennen

  • Still dulden oder helfen?
  • Reden oder schweigen?
  • Was dürfen/müssen Angehörige bzw. Mitarbeiter ( = Zeugen) an Ort und Stelle sagen?
  • Kontaktaufnahme mit Rechtsbeistand?
  • Was darf mitgenommen werden?
  • Drohung mit Untersuchungshaft?
II. Das Ermittlungsverfahren Mit dem Abzug der Ermittler eröffnen sich Handlungsspielraum und Handlungsbedarf für den Beschuldigten:
  • Kontakt mit Polizei/Staatsanwalt;
  • Akteneinsicht;
  • Verteidungsschrift;
  • Drängen auf (teilweise) Herausgabe;
  • Höchstfristen für Beschlagnahme;
  • Weitergabe von Informationen/„Verdunkelung“;
  • Öffentlichkeitsarbeit;
  • Möglichkeiten für eine frühzeitige Verständigung (Deal).
III. Einzelfragen
  • Untersuchungshaft;
  • Einziehung/Verfall;
III. (K)ein dickes Ende Während Ermittlungsverfahren häufig mit Paukenschlägen beginnen, läutet am Ende meist nur ein Warnglöckchen – wenn überhaupt. Was gibt es wofür? Ein aus Erfahrung gespeister Überblick über Straferwartungen bei Internetdelikten.
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